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Bitte Sträucher zurückschneiden

An vielen Orten in der Gemeinde Mauensee wachsen die Sträucher auf das Trottoir oder auf die Strassen hinaus. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass alle Grundeigentümerschaften ihre Sträucher laufend kontrollieren und entsprechend zurückschneiden. Zu beachten gilt, dass der Rückschnitt auch gegenüber der Nachbarschaft ordnungsgemäss ausgeführt wird.

Die Sträucher sind oft sehr üppig. Aus allen drei Dorf teilen gehen immer wieder Reklamationen bei der Verwaltung ein. Oftmals wird auch die fehlende Übersicht bemängelt, die Sichtdreiecke werden nicht ein gehalten. Es darf nicht sein, dass mit einem Fahrzeug bis auf ein Trottoir und/oder eine Strasse gefahren werden muss, um die Verkehrssituation abschätzen zu können. Die Gemeinde ruft deshalb die Grundeigentümerschaften auf, ihre Parzellen kritisch objektiv zu begutachten und die Sträucher auch bezüglich Sichtwinkel zu schneiden oder gar anzupassen.

Die Grundeigentümerschaften werden daher gebeten, ihren Pflichten bis spätestens Ende Juli 2026 nachzukommen. Wenn diese Pflichten aufgrund von Art. 36 Strassen- und Wegreglement der Gemeinde Mauensee (StWR) nicht erfüllt werden, muss die Gemeinde das Freilegen der notwendigen Freihaltebereiche und Sichtzonen auf Kosten der Grundeigentümerschaften veranlassen. Mit einer sorgfältigen und regelmässig gepflegten Grüngestaltung leisten die GrundeigentümerInnen sowie Liegenschaftsverwaltungen einen aktiven Beitrag zum Erscheinungsbild und zur Verkehrssicherheit in der Gemeinde Mauensee. Besten Dank.

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