Verfügung Verkehrsanordnung in der Gemeinde Mauensee
Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) des Kantons Luzern hat auf Antrag der Gemeinde Mauensee folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Auf der Mauensee-St. Erhard-Strasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) wird die Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt Tannhof bis zum Ende des Siedlungsgebiets auf 30 km/h beschränkt. Die Signalisation erfolgt mit den Signalen 2.59.1 und 2.59.2 (Tempo-30-Zone und Ende Tempo-30-Zone).
Der orientierende Massnahmenplan Nr. 25-5141-103A vom 1. Mai 2026, erstellt durch die VIAPLAN AG, kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Mauensee sowie im Internet eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Postfach 3569, 6002 Luzern, Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen.