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Adressauskunft

Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen mündlich erteilt. Firmen sowie Privatpersonen haben eine schriftliche Anfrage mit Begründung und einem Interessensnachweis an die Einwohnerkontrolle zuzustellen.

Bitte beachten Sie, dass die von uns erteilten Auskünfte nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet werden dürfen und eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet ist.

Für Sammelauskünfte an in der Gemeinde organisierte poltische Parteien, Ortsvereine oder Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichem, wohltätigem oder wissenschaftlichem Zweck ist eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.

Kontakt

Einwohnerkontrolle