Alimentenbevorschussung
Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen.
Die Gemeinde Mauensee ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenhilfe Sursee angeschlossen. Auf der Homepage der Regionalen Alimentenhilfe finden Sie ein entsprechendes Merkblatt und das Anmeldeformular.