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Alimenteninkasso

Das unterhaltsberechtigte Kind und der unterhaltsberechtigte Ehegatte haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen der Eltern. Der Anspruch auf Inkassohilfe besteht unabhängig davon, ob auch Anspruch auf Alimentenbevorschussung besteht oder nicht.

Die Gemeinde Mauensee ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenhilfe Sursee angeschlossen. Auf der Homepage der Regionalen Alimentenhilfe finden Sie weitere Informationen.