Arbeitslosigkeit
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin die Kündigung erhalten oder sind bereits arbeitslos?
Melden Sie sich frühzeitig beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an.
Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind für die Arbeitsvermittlung für Stellensuchende und Arbeitslose zuständig. Sie finden hier Informationen zur Zuständigkeit des RAV Sursee, die Kontaktangaben und Links für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung.
Das müssen Sie wissen:
- Melden Sie sich bereits während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit zur Arbeitsvermittlung an. Das gilt auch, wenn Sie damit rechnen müssen, Ihre Stelle zu verlieren.
- Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Datum dieser Anmeldung.
- Beginnen Sie sofort mit der Stellensuche, wenn Sie damit rechnen müssen, Ihre Stelle zu verlieren (zum Beispiel während der Kündigungsfrist oder wenn Ihr Arbeitsverhältnis befristet ist). Sie riskieren sonst Leistungskürzungen. Bewahren Sie Bewerbungsbriefe und Absagen auf.