Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Ordentliche Einbürgerung
Das Gesuch um ordentliche Einbürgerung ist bei der Gemeindeverwaltung Mauensee, Bürgerrechtswesen, einzureichen.
Die Bürgerrechtskommission ist zuständig für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts durch die Bürgerrechtskommission müssen zudem die Abteilung Gemeinden des Kantons Luzern das Kantonsbürgerrecht und das Staatssekratariat für Migration (SEM) das eidgenössische Bürgerrecht zusichern. Erst wenn alle drei Stellen das Gesuch positiv beurteilt haben, werden die Gesuchstellenden Schweizerinnen und Schweizer.
Das Merkblatt "Der Weg zum Schweizerpass" [pdf, 668 KB] informiert Sie im Detail über die Einbürgerungsvoraussetzungen und den genauen Ablauf eines Einbürgerungsgesuches in der Gemeinde Mauensee.
Sollten Sie trotzdem noch Fragen zur Einbürgerung haben, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Mauensee. Sie können sich aber auch über häufig gestellte Fragen über den entsprechenden Link direkt über die Homepage des Kantons Luzern erkundigen.
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz muss ein Gesuch an das Staatssekretariat für Migration (SEM) gestellt werden. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Mauensee. Es muss vollständig ausgefüllt per Post beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht werden.
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