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Einbürgerung von Schweizer Bürger

Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger und möchten das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Mauensee erlangen?

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen gemäss § 17 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes müssen eingehalten werden: 

Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht auf Gesuch hin, wenn sie

  • sich in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs während insgesamt dreier Jahre in der Einbürgerungsgemeinde aufgehalten haben,
  • sich unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde aufgehalten haben und
  • in der Einbürgerungsgemeinde einen guten Ruf geniessen.

Gesuchsunterlagen

  • schriftliches Gesuch in Briefform
  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister (oder bei Familien ein Familienausweis)
  • Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister der Wohnsitzgemeinde

Die Unterlagen dürfen nicht älter sein als sechs Monate.

Das Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen ist an die Bürgerrechtskommission Mauensee, Vogelmatt 2, 6216 Mauensee.

Kontakt

Bürgerrechtswesen