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Hundesteuer

Hundehaltung

Das Halten von Hunden unterliegt der Kontrolle und wird mit einer Abgabe belegt.

Registrierung

Personen, die noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Gemeindeverwaltung Mauensee melden, um in der AMICUS-Datenbank erfasst zu werden. Mit der Erfassung in der AMICUS-Datenbank kann ein Hund auf Sie registriert werden.

Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden erhalten Sie weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor einer Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Implantierung des Chips und die Registrierung in der AMICUS-Datenbank müssen durch einen in der Schweiz tätigen Tierarzt erfolgen. Hunde, die zum Beispiel importiert werden, sind noch nicht registriert. Der Chip muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme oder Einfuhr durch den Tierarzt überprüft werden. Der Tierarzt registriert den Hund anschliessend  in der AMICUS-Datenbank.

Adressänderung

Personendetails können in der AMICUS-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert 10 Tagen bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.

Besitzerwechsel

Ein Halterwechsel besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer «Weitergabe» durch den bisherigen Halter und einer «Übernahme» durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen.

  • Weitergabe: Bringen Sie die Personen-ID sowie Vor- und Nachname des neuen Besitzers in Erfahrung. Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto auf amicus.ch ein und erfassen Sie im entsprechenden Tierdetail eine «Weitergabe». Der Hund steht nun beim neuen Halter zur Übernahme bereit.
  • Übernahme: Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein und klicken Sie im Register «Übernahme innerhalb der Schweiz» auf den Button «übernehmen». Erst jetzt ist der Halterwechsel abgeschlossen.

Alternativ können Sie die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod des Hundes melden. Geben Sie bitte im Tierdetail das Todesdatum ein. Das Todesdatum kann auch von der Gemeinde oder Ihrem Tierarzt eingetragen werden.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Hund und pro Kalenderjahr. Die Rechnung wird durch die Gemeindebuchhaltung Mauensee MItte Jahr an die Hundehalterinnen und Hundehalter versendet. 

Gesetzliche Grundlagen

Kontakt

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