Interims- / Heimatausweis für Wochenaufenthalter
Personen, die sich während der Woche z. B. aus schulischen oder beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie einen Interimsausweis - auch Heimatausweis genannt - von der Gemeinde Mauensee.
Der Interimsausweis wird in der Regel für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist der Interimsausweis der Gemeindeverwaltung Mauensee zu retournieren.
Als Wochenaufenthalter oder als Wochenaufenthalterin haben Sie Ihren melderechtlichen Wohnsitz weiterhin in der Gemeinde Mauensee. Sofern Sie stimmberechtigt sind, erhalten Sie das Abstimmungsmaterial weiterhin von der Gemeinde Mauensee.
Für die Ausstellung eines Interimsausweises wird die genaue Aufenthaltsadresse benötigt. Die Bestellung des Interimsausweises können Sie über die Gemeindeverwaltung vornehmen oder über den Online-Schalter.
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