Reklamen (temporär)
Mindestens 2 Wochen vor dem Aufstellen einer temporären Reklamestelle ist bei der Gemeindeverwaltung Mauensee das Gesuch um Bewilligung einer temprären Reklamestelle einzureichen.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt sein:
- Für die Plakatierung sind die Richtlinien der Reklameanlagen des Kantons Luzern massgebend.
- Der Anlass muss einen Bezug zur Region haben.
- Das vorliegende Gesuch muss zwingend von der Grundeigentümerschaft unterschrieben sein. Nicht unterschriebene Gesuche werden retourniert.
- Der Mindestabstand zum Fahrbahn- bzw. Trottirrand beträgt 1.5 Meter. Die Reklamen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Sichtdreiecke an exponierten Stellen sind zwingend freizuhalten.
- Die Reklametafel darf nicht beleuchtet sein.
- Die Reklame darf frühestens vier Wochen vor dem Anlass aufgestellt werden und ist spätestens drei Tage nach der Veranstaltung zu entfernen.
Beilagen
Zusammen mit dem Gesuch ist ein Situationsplan einzureichen, wo die temporäre Reklamestelle aufgestellt werden soll.
Unterlagen
Gesuch um Bewilligung einer temporären Reklamestelle [docx, 41 KB]
Kontakt
Bauamt