Winterdienst
Zuständigkeiten
Kanton Luzern, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur
- Kantonsstrassen
Gemeinde Mauensee
- Trottoirs, Rad- und Gehwege der Kantonsstrassen innerorts
- Gemeindestrassen und Gehwege der Gemeinde, Parkplätze der Gemeinde
Kein Winterdienst
- Fussweg
- Flurwege und Waldstrassen
Eigentümer
- Privatstrassen, private Parkplätze und Zufahrten
- Freilegen der Hydranten (oder auch durch Feuerwehr)
Dringlichkeitsstufen
Für die Schneeräumung und die Bekämpfung der Winterglätte werden die Strassen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Dringlichkeitsstufen eingeteilt.
Dringlichkeitsstufe 1
- Öffentliche Haupt- und Sammelstrassen
- Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Strecken des Schulbus
- Öffentliche Strassen zu Bahnhöfen und Feuerwehr, inkl. Radweg
Dringlichkeitsstufe 2a
- Öffentliche Trottoir zu Schulhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden, Industrie und Gewerbeanlagen
- Öffentliche Quartierstrassen
- Wichtige öffentliche Parkplätze
Dringlichkeitsstufe 2b
- Private Quartierstrassen (Soweit es mit den vorhandenen Ressourcen möglich ist, werden private Quartierstrassen im Sinne eines Goodwills durch die Gemeinde geräumt.)
Dringlichkeitsstufe 3
- Alle übrigen Strassen und Verkehrsflächen, die im Winter unterhalten werden müssen.
Bei anhaltendem Schneefall sind die Strassen der 1. Dringlichkeitsstufe wiederholt zu Räumen und jene der 2. Dringlichkeit möglichst bald danach. Strassen der 3. Dringlichkeitsstufe werden erst anschliessend geräumt. Wenn möglich sollten bis zum Mittag alle Strassen geräumt sein.
Der Winterdienst wird durch Thomas Liechti, Mauensee, in Zusammenarbeit Martin Kunz, Mauensee, und dem Gemeindewerkdienst vorgenommen.
Bitte schneiden Sie Sträucher entlang der Strasse zurück, damit Strassen und Trottoirs mit Räumungsfahrzeugen befahren werden können. Trottoirs sind keine Abstellplätze von Fahrzeugen!
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Winterdienstkonzept der Gemeinde Mauensee [pdf, 3.0 MB].