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wirtschaftliche Sozialhilfe

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und nicht in der Lage ist den Lebensunterhalt mit eigenen Mittel zu bestreiten, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Die wirtschaftliche Sozialhilfe wird ergänzend zu allfälligem Einnahmen wie Lohn, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Alimenten oder Unterstützung durch Verwandte ausgerichtet. Durch die Sozialhilfeleistungen wird das soziale Existenzminimum sichergestellt.

Die Bemessung der Sozialhilfe richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz, den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dem Luzerner Handbuch für Sozialhilfe sowie den internen Richtlinien der Gemeinde Mauensee.

Für einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe melden Sie sich bitte beim Zentrum für Soziales (Zenso).

Kontakt

Sozialamt