Sondersteuern
Sondersteuern
Vogelmatt 2
6216 Mauensee
Aufgaben
Der Bereich Sondersteuern veranlagt folgende Sondersteuern:
Handänderungssteuer
Der Erwerber eines Grundstücks hat mit der Handänderungssteuer die neue Verfügungsmacht über ein Grundstück zu versteuern. Die Handänderungssteuer beträgt 1.5 % des Handänderungswertes. Es gibt Veräusserungstatbestände, die von der Handänderungssteuer befreit sind.
Grundstückgewinnsteuer
Bei der Veräusserung eines Grundstücks des Privatvermögens ist der erzielte Gewinn zu versteuern. Als Grundstückgewinn gilt die Differenz zwischen dem Anlagewert und dem Veräusserungswert. Bei bestimmtem Veräusserungstatbeständen wird die Steuer aufgeschoben.
Ansprechpersonen
Hostettler-Mehr Olivia
Gemeindeschreiber-Stv.
E-Mail