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Sondersteuern

Gemeindeverwaltung Mauensee
Sondersteuern
Vogelmatt 2
6216 Mauensee

041 921 14 84
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Aufgaben

Der Bereich Sondersteuern veranlagt folgende Sondersteuern:

Handänderungssteuer

Der Erwerber eines Grundstücks hat mit der Handänderungssteuer die neue Verfügungsmacht über ein Grundstück zu versteuern. Die Handänderungssteuer beträgt 1.5 % des Handänderungswertes. Es gibt Veräusserungstatbestände, die von der Handänderungssteuer befreit sind.

Grundstückgewinnsteuer

Bei der Veräusserung eines Grundstücks des Privatvermögens ist der erzielte Gewinn zu versteuern. Als Grundstückgewinn gilt die Differenz zwischen dem Anlagewert und dem Veräusserungswert. Bei bestimmtem Veräusserungstatbeständen wird die Steuer aufgeschoben.

Ansprechpersonen

Frau Olivia MehrHostettler-Mehr Olivia
Gemeindeschreiber-Stv.
E-Mail