Navigieren in Mauensee

Handänderungssteuer

Gegenstand der Handänderungssteuer ist der Eigentumswechsel an einem Grundstück, z. B. durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbteilung etc. oder der Wechsel der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück. Steuerpflichtig ist der Ewerber bzw. die Erwerberin.

Die Handänderungssteuer beträgt 1.5 % des Handänderungswertes. Der Handänderungswert besteht aus allen Leistungen des Erwerbers bzw. der Erwerberin. Einige Handänderungen sind steuerfrei.

Die Mitteilung über eine Handänderung erhalten wir automatisch vom Grundbuchamt Luzern West.

Kontakt

Sondersteuern