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Baugesuche

Auf dieser Seite können Sie die aktuellen Baugesuchsunterlagen im vereinfachten Baubewilligungsverfahren einsehen.

Im Kanton Luzern dürfen gemäss § 58 Abs. 2 der Planungs- und Bauverordnung sämtliche Unterlagen eines Baugesuchs ab 1. Januar 2024 nicht mehr öffentlich, sondern nur noch passwortgeschützt zur Verfügung gestellt werden.

Baugesuche im vereinfachten Baubewilligungsverfahren müssen gemäss § 198 Abs. 1 lit. c Planungs- und Baugesetz nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Das Passwort zu den vereinfachten Baugesuchen erhalten somit nur die direkt betroffenen Anstösserinnen und Anstösser. Das Passwort wird den Anstösserinnen und Anstösser mit der Bekanntmachung per Post zugestellt.