Alimentenhilfe
Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner für sich oder seine Kinder nicht vereinbarungsgemäss erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Diese klärt ab, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge besteht und / oder ob die Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann.
Kontakt
Stadtverwaltung Sursee
Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee