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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben und keine oder zu wenig finanzielle Mittel von den Sozialversicherungen erhalten. Das Ziel ist, dass die Menschen bald wieder für sich selber sorgen können. Es handelt sich nicht um eine Versicherung, sondern um eine Unterstützung durch den Staat. Für die Sozialhilfe ist die Einwohnergemeinde am Wohnsitz der hilfebedürftigen Person zuständig.

Die Sozialhilfe unterstützt alle Menschen in der Schweiz, die in Not geraten sind. Sie deckt die minimalen Lebenskosten. Neben finanzieller Hilfe bietet sie auch Beratung an. Das Ziel ist, dass die Menschen möglichst rasch wieder wirtschaftlich unabhängig sind. Die Sozialhilfe zahlt nicht, wenn jemand genügend andere finanzielle Hilfen erhält, um sein Leben zu finanzieren ‑ wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Renten, Lohn oder Unterstützung durch Verwandte. Sie zahlt auch keine Schulden ab. Das Geld muss zurückbezahlt werden, wenn man wieder über genügend finanzielle Mittel verfügt. Finanziert wird die Sozialhilfe durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
 

Sozialhilfe beantragen

Wer Sozialhilfe beantragen will, wendet sich telefonisch (041 921 14 84) oder via Mail an das Sozialamt der Gemeinde Mauensee oder an das Zentrum für Soziales in Sursee. Um den möglichen Anspruch prüfen zu können, müssen die Gesuchstellenden ihre Einkommen und Vermögen offenlegen. Wer unwahre Angaben macht oder etwas verschweigt, macht sich strafbar. Das Sozialamt darf Weisungen geben und Auflagen machen. Werden diese nicht erfüllt, können Leistungen gekürzt werden. Die Teilnahme an den Beratungsgesprächen ist obligatorisch. Wer Sozialhilfe bezieht ist verpflichtet, alles dafür zu tun, um die Notlage selber zu vermindern.

Mietzinsrichtlinien ab 01. Mai 2022 [pdf, 218 KB]
 

Sozialhilferechner

Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, erstellt Ihnen der digitale Sozialhilferechner anhand Ihrer Angaben eine provisorische Anspruchsberechnung. Bei allfälligem Anspruch erhalten Sie die Kontaktdaten des Sozialdienstes Ihres Wohnsitzes sowie den Link zum Antrag auf individuelle Prämienverbilligung. Noch sind nicht alle Luzerner Gemeinden aufgeschaltet und es gilt zu berücksichtigen, dass der Rechner eine vereinfachte Berechnung bietet, in der nicht sämtliche relevanten Angaben berücksichtigt werden können.

Hier gelangen Sie zum Sozialhilferechner.

 

 

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