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Arbeitslosigkeit

Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine staatliche Institution und für alle Angestellten obligatorisch. Die monatlichen Beiträge dafür werden direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Ob, wann und in welcher Höhe Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist.
 

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss sich so rasch als möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Idealerweise macht man das bereits während der Kündigungsfrist, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Die Anmeldung erfolgt online und ist nur in Ausnahmefällen persönlich möglich. Die Anmeldung ist ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten möglich.

Wenn Sie arbeitslos werden, melden Sie sich frühzeitig zur Arbeitsvermittlung an:

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt angemessen Ersatz bei Erwerbsausfall. Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.

Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung finden Sie direkt auf der Homepage der AHV / IV.